Hinweisschild Videoüberwachung

Ein Schild ist Pflicht - Sichern Sie sich rechtlich ab
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Videoüberwachung

Was muss auf dem Schild stehen?

Wenn Sie eine Videoüberwachung auf Ihrem Grundstück oder in Ihrem Unternehmen einsetzen, sind Sie in Deutschland verpflichtet, dies durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen. Doch was genau muss auf dem Schild stehen, damit es den rechtlichen Vorgaben entspricht? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um die rechtlichen Anforderungen an eine Beschilderung korrekt zu erfüllen.

Hinweisschild Videoüberwachung

Welche Informationen müssen auf dem Schild stehen?

Ein korrektes Hinweisschild zur Videoüberwachung muss bestimmte Informationen enthalten, um den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu gehören:

1. Hinweis auf die Videoüberwachung

Das Schild muss deutlich und unmissverständlich darauf hinweisen, dass der Bereich videoüberwacht wird. Die Beschriftung „Achtung Videoüberwachung“ oder ein ähnlicher Hinweis ist ausreichend, solange er klar und gut lesbar ist. Oft wird auch ein Kamerasymbol verwendet, um zusätzlich auf die Überwachung aufmerksam zu machen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Auf dem Schild muss der Verantwortliche für die Videoüberwachung angegeben sein. Das kann der Eigentümer des Grundstücks oder ein beauftragtes Unternehmen sein. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) bereitgestellt werden, damit Personen bei Fragen zur Überwachung oder zur Datenspeicherung Kontakt aufnehmen können.

3. Zweck der Videoüberwachung

Es muss angegeben werden, zu welchem Zweck die Videoüberwachung durchgeführt wird. Typische Zwecke sind der Schutz von Eigentum, die Prävention von Diebstahl oder Vandalismus. Diese Information ist wichtig, damit betroffene Personen verstehen, warum sie gefilmt werden.

4. Hinweis auf die Rechte der Betroffenen

Personen, die von der Überwachung betroffen sind, haben nach der DSGVO das Recht, Auskunft über die erfassten Daten zu erhalten. Daher sollte das Schild auch einen kurzen Hinweis auf diese Rechte enthalten, z. B.: „Sie haben das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten.“

5. Dauer der Speicherung

Das Schild sollte ebenfalls darüber informieren, wie lange die aufgezeichneten Daten gespeichert werden. In der Regel ist eine Speicherdauer von maximal 48 Stunden zulässig, es sei denn, es gibt berechtigte Gründe für eine längere Speicherung, wie die Aufklärung eines Vorfalls.

Hinweisschild Videoüberwachung

Wie sollte das Schild gestaltet sein?

Das Hinweisschild zur Videoüberwachung sollte gut sichtbar und leicht verständlich gestaltet sein. Hier sind einige Tipps zur richtigen Gestaltung:

Gut sichtbar anbringen:

Das Schild muss an allen Eingangsbereichen oder Orten angebracht werden, an denen Personen den überwachten Bereich betreten. Es sollte vor Betreten des überwachten Bereichs klar ersichtlich sein.

Lesbare Schriftgröße:

Achten Sie darauf, dass die Schriftgröße groß genug ist, um auch aus der Entfernung gut gelesen werden zu können.

Kamerasymbol:

Ein Kamerasymbol sorgt für zusätzliche Klarheit und erhöht die Sichtbarkeit des Hinweises.

Hinweisschild Videoüberwachung

Was passiert, wenn kein Schild vorhanden ist?

Wenn Sie eine Videoüberwachung betreiben, ohne dies durch ein Hinweisschild kenntlich zu machen, verstoßen Sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Dies kann zu erheblichen Bußgeldern führen und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben. Außerdem kann es zu Beschwerden von Nachbarn oder Besuchern kommen, die sich unrechtmäßig überwacht fühlen.

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